Kopfzeile

Inhalt

Rettungsgasse

”Die Rettungsgasse rettet Leben und verkürzt die Stauzeit!“

Täglich kommt es zu Verkehrsunfällen, bei welchen zum Glück nicht immer Menschen oder Tiere, sondern oft nur Blech in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn es aber doch einmal Verletzte gibt, muss es schnell gehen.

Die alarmierte Polizei, Sanität und/oder die Feuerwehr gelangt dann unter Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen (Blaulicht und Wechselklanghorn) an den Unfallort.

Beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale ist den Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Polizeifahrzeuge die Strasse freizugeben. Wird diese Vorschrift durch den möglicherweise von der Situation überforderten Automobilisten nicht beachtet, kann dies beispielsweise eine Einsatzfahrt des Rettungsdienstes unnötig verlängern und die Überlebenschancen eines Patienten gravierend beeinträchtigen.

Zur möglichst raschen Bergung von Fahrzeugen, Beseitigung von Fahrzeugteilen und Reinigung der Fahrbahn ist die Benützung der Rettungsgasse für Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Strassenunterhalts fast ebenso wichtig, wie für Blaulichtfahrzeuge. Deshalb gilt den Fahrzeugen immer die Durchfahrt auch ohne den Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen zu ermöglichen.

Bin ich verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden?

Gemäss Art. 27 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben. Fahrzeuge sind nötigenfalls anzuhalten.

Per 1. Januar 2021 ist das Bilden einer Rettungsasse in der Schweiz Pflicht.
Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird ab dem 1. Januar 2021 mit einer Ordnungsbusse gestraft.

Die Rettungsgasse sollte während der ganzen Staudauer aufrecht gehalten werden. Es könnten noch weitere Einsatzkräfte folgen und wie oben beschrieben, benötigt es oftmals auch einen Pannen- oder Unterhaltdienst für die Bergung allfälliger fahruntüchtiger Fahrzeuge und die Reinigung der Unfallstelle.

Wie merke ich mir wo die Gasse gebildet werden muss?

Anhand der Rechten-Hand-Regel kann das Bilden der Rettungsgasse einfach eingeprägt werden. Der Daumen steht für die linke Spur und die Finger symbolisieren die restlichen Fahrspuren. Der Freiraum zwischen Daumen und Zeigefinger stellt somit die Rettungsgasse dar.

 

Rechte-Hand-Regel