N° 023 | Fehlalarm
Die telefonische Alarmmeldung eines aufmerksamen Bürgers war ein von aussen ersichtlicher, mit Rauch gefüllter Raum eines Bürogebäudes. Vor Ort konnte nach einer Erkundung festgestellt werden, dass es sich hierbei um einen Fehlalarm handelte. Somit war keine Intervention von Seite Feuerwehr notwendig.