N° 155 | Technische Hilfeleistung
Nach einem Verkehrsunfall ein involviertes Tier weggebracht, an einem geeigneten Ort untergebracht und von einem Tierarzt untersuchen lassen.
Nach einem Verkehrsunfall ein involviertes Tier weggebracht, an einem geeigneten Ort untergebracht und von einem Tierarzt untersuchen lassen.