Kopfzeile

Inhalt

Waldbrandgefahr: Stufe 4

10. Juli 2026

Waldbrandgefahr: Von Stufe 3 auf 4 erhöht

Das Amt für Wald hat infolge der aktuellen Wetterlage entschieden, im Kanton Zug die Gefahrenstufe per Freitag, 10. Juli 2026 auf die Stufe 4 anzuheben.
Die wichtigste Änderung ist, dass im Wald sowie in einem Abstand von 50 Metern zum Wald ein Feuerverbot gilt.
 
Das Merkblatt des Kantons Zug hierzu findest du untenstehen als Download (PDF).
 
Weitere Infos den Kanton Zug betreffend findest du hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
 
Informationen zur allgemeinen Gefahrenlage (ganze Schweiz) entnimmst du unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Waldbrand

Zugehörige Objekte

Name Download
Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (PDF, 227 kB) Download 0 Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe